Netzzugang

Netzzugangsrelevante Vorschriften BLS Infrastruktur

Die BLS Netz AG ist bestrebt, den Verkehr auf ihrem Netz sicher und pünktlich abzuwickeln. Sicherheitsrelevante Vorschriften und Empfehlungen sind unter anderem in den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften sowie in den Betriebsvorschriften der BLS Netz AG geregelt.

Gemäss Artikel 1.3 der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung der Eisenbahninfrastruktur» (AGB-ISB) ist ein EVU verpflichtet, die schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV), die Betriebsvorschriften der Infrastrukturbetreiberin sowie die technisch-betrieblichen Empfehlungen für die Benützung der Infrastruktur zu befolgen. Die Reglemente I-30111 (AB FDV Infra), I-30121 (Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen) und I-30131 (Streckentabellen RADN) werden in Zusammenarbeit mit den SBB erstellt und herausgegeben. 

Die Zustellung erfolgt in der Regel durch die SBB Infrastruktur. Die nachfolgend aufgeführten Reglemente und BLS-spezifischen Betriebsvorschriften können bei der BLS Netz AG, Betrieb, bezogen werden. 

Die Lieferung per E-Mail ist kostenlos, für Printversionen wird eine Gebühr erhoben. Die EVU ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Betriebsvorschriften dem Personal zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen
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Netzzugangsbedingungen und AGBs

Zug im Lötschberg-Basistunnel

Networkstatement und besondere BLS Infrastrukturen

BLS Flirt

Fahrzeugeinsatz

Der BLS-Zug MIKA zwischen Bern und Neuenburg

Probefahrten

Trassenvergabe-Schienen

Eisenbahn-Infrastrukturregister RINF

Zugverkehrsleitung Betriebszentrale Spiez

Anschlussgleise

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