Netzzugang

Netzzugangsbedingungen

Sie möchten als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf dem Streckennetz der BLS Infrastruktur fahren?

Um als EVU auf unserem Streckennetz verkehren zu können, benötigen Sie eine Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung des Bundesamtes für Verkehr sowie eine Netzzugangsvereinbarung mit uns als Infrastrukturbetreiberin (ISB).

Mit der Netzzugangsvereinbarung wird die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als EVU und uns als ISB geregelt. Es handelt sich dabei um eine Standardvereinbarung.

Die wichtigsten Vereinbarungsbestandteile sind:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BLS Netz AG für die Benützung der Eisenbahninfrastruktur (AGB-ISB)
  • das Network Statement
  • der Leistungskatalog der ISB
Weitere Informationen
Zug im Lötschberg-Basistunnel

Networkstatement und besondere BLS Infrastrukturen

 Jetlüfter Nordportal im Lötschberg Basistunnel

Netzzugangsrelevante Vorschriften

BLS Flirt

Fahrzeugeinsatz

Der BLS-Zug MIKA zwischen Bern und Neuenburg

Probefahrten

Trassenvergabe-Schienen

Eisenbahn-Infrastrukturregister RINF

Zugverkehrsleitung Betriebszentrale Spiez

Anschlussgleise

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