Medien
Foto- und Filmaufnahmen
Sie möchten in BLS-Zügen oder an BLS-Bahnhöfen filmen oder fotografieren?
Die BLS-Medienstelle stellt Ihnen Foto- und Filmbewilligungen für BLS-Züge, Busse von Busland AG sowie für Bahnhöfe an BLS-Strecken aus. Bei Anfragen für Film- und Fotoaufnahmen auf den BLS-Schiffen und an den Ländten hilft Ihnen die Medienstelle der BLS Schifffahrt weiter. Melden Sie sich frühzeitig bei uns, damit bei den Aufnahmen alles klappt.
Die BLS behält sich vor, bei kommerzieller Verwendung der Aufnahmen eine Gebühr und/oder bei aufwändigen Abklärungen und Begleitung der Dreharbeiten die erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen.
Bitte beantragen Sie die Bewilligung mindestens drei Arbeitstage im Voraus.
Modalitäten und Konditionen
Bitte beachten Sie die folgenden Modalitäten und Konditionen, die für das Fotografieren und Filmen bei der BLS gelten:
- Die Bewilligung wird dem Gesuchsteller durch die BLS AG erteilt und umfasst soweit erforderlich auch Bewilligungen der mit der BLS AG verbundenen Gesellschaften (BLS Netz AG, BLS Immobilien AG, Busland AG, BLS Cargo AG).
- Bei Fahrten im Zug oder Bus müssen alle beteiligten Personen im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
- Fahrgäste und unbeteiligte Dritte sowie Personal dürfen durch die Arbeiten in keiner Weise gestört und nur mit deren Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden. Betriebsabläufe und die Einhaltung des Fahrplans dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Der Gleisbereich sowie das nicht öffentlich zugängliche Betriebsareal dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung von dafür instruiertem BLS-Personal und mit Schutzausrüstung nach BLS-Vorschriften betreten werden.
- In Gleisnähe dürfen keine Bauten oder Installationen erstellt oder benützt werden (Fahrleitung unter Spannung).
- Kameras oder Mikrofone dürfen nicht aus dem geöffneten Zugfenster herausgehalten werden (Gefahr bei Tunnels oder durch Installationen wie Signal- und Fahrleitungsmasten an der Strecke).
- Drohnenaufnahmen über Bahngebieten und abgestellten Zügen sind grundsätzlich gestattet. Dabei ist ein Mindestabstand von 5 Metern zu Bahntrassen, Fahrleitungen, Masten und Fahrzeugen einzuhalten (Sperrzone). Beim Abbruch eines Flugs ist sicherzustellen, dass die Drohne beim Rückflug zum Ausgangspunkt nicht durch diese Sperrzone fliegt. Bei Zwischenfällen, zum Beispiel beim Absturz der Drohne in den Gleisbereich, ist umgehend die Betriebszentrale der BLS unter der Nummer 058 327 30 00 zu informieren. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen und die Bergung. Die Drohne darf im Gleisberiech unter keinen Umständen selbstständig geborgen werden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Sämtliche übergeordneten Vorgaben vom BAZL zum Luftraum sowie von anderen Behörden müssen dem Piloten bekannt sein und uneingeschränkt eingehalten werden. Die Verantwortung liegt beim Piloten.
- Anordnungen des Betriebspersonals und der Begleitpersonen sind in jedem Fall Folge zu leisten.
- Es gelten die bestehenden Bahnhofsordnungen und Verhaltensregeln in Fahrzeugen.
- In Ladengeschäften und Restaurants dürfen Aufnahmen nur mit Bewilligung der jeweiligen Betreiber (Pächter bzw. Mieter) der Lokalitäten gemacht werden.
- Der Gesuchsteller haftet gegenüber der BLS AG für alle Schäden, die im Rahmen der vorliegenden Bewilligung entstehen, und er ist verpflichtet, die erforderlichen Versicherungen abgeschlossen zu haben.
- Bei Terminkollisionen oder besonderen Vorkommnissen können Aufnahmen trotz vorheriger Terminabsprache kurzfristig abgesagt werden.
- Die BLS AG behält sich vor, bei kommerzieller Verwendung der Aufnahmen eine Gebühr und/oder bei aufwändigen Abklärungen und Begleitung der Dreharbeiten dem Gesuchsteller die erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen.
- Auf Verlangen ist diese Bewilligung allen Mitarbeitenden der BLS AG vorzuweisen.
Mit der Erteilung der Bewilligung übernimmt die BLS AG keine Haftung für Unfälle, Schäden oder Diebstahl, die der Gesuchsteller verursacht oder erleidet.
Medienstelle
Kontakt für Medienschaffende
- Tamara Traxler Mediensprecherin
- Helene Soltermann Mediensprecherin
- Stefan Locher Mediensprecher
- BLS AG, Medienstelle Mo–Fr, 08.00–17.00 Uhr
- +41 58 327 29 55