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Medienmitteilung 15.03.2019

BLS und BAV regeln Zinskostenverrechnung neu

Die BLS AG und das Bundesamt für Verkehr (BAV) passen die bisherige Vereinbarung zur Verrechnung von Zinskosten an. In diesem Zusammenhang einigen sie sich über eine Kompensation aufgelaufener Zinsdifferenzen. Die Kosten von 29,35 Millionen Franken werden einmalig dem Geschäftsjahr 2018 belastet, was das Jahresergebnis negativ beeinflusst.

Zusätzlich zur jährlichen Genehmigung der Rechnungslegung führt die Revision des Bundesamts für Verkehr (BAV) bei der BLS vertiefte Prüfungen durch. 2018 legte sie den Fokus auf das Modell für die Berechnung der erwarteten Zinsen auf Kredite für den Kauf von Rollmaterial. Einkäufe dieser Art sind abgeltungsberechtigt. Sie werden vom Bund und den Kantonen für den regionalen Personenverkehr bestellt und abgegolten – inklusive der Zinsen für die entsprechenden Kredite. Beim zugrundeliegenden Zinskostenmodell hat die Revision nun beanstandet, dass dessen Anwendung von 2014 bis 2017 zu einer kumulierten Differenz zwischen den erwarteten und effektiven Zinsen von insgesamt 29,35 Millionen Franken führte.

Zinsdifferenzen nicht voraussehbar

Das Zinskostenmodell der BLS wurde von den Bestellerkantonen gewünscht. Das Ziel war es, die Höhe der Zinskosten für die Abgeltungen konstant zu halten. Die Berechnungsgrundlage für das Modell hat die BLS zusammen mit dem BAV vereinbart. Die Differenzen zwischen den erwarteten und effektiven Zinsen hat die BLS in den jeweiligen Jahresrechnungen transparent und korrekt ausgewiesen. Die BLS und das BAV sind sich einig, dass die nun eingetretenen Differenzen bei der Vereinbarung des Zinskostenmodells nicht voraussehbar waren.

Kompensation vereinbart

Die unbeabsichtigten Effekte des Zinskostenmodells gleicht die BLS nun aus: Bis 2022 wird sie die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr um insgesamt 29,35 Millionen Franken reduzieren. Die Kosten werden einmalig dem Geschäftsjahr 2018 belastet. Dies wird voraussichtlich zu einem negativen Jahresergebnis führen. Für die Abgeltungsjahre ab 2018 plant die BLS, mit dem BAV eine neue Lösung für die Verrechnung der Zinskosten zu finden.

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