Barrierefrei reisen
Bequem einsteigen, barrierefrei Informationen abrufen, sicher reisen: Von einer Mobilität ohne Hindernisse profitieren alle. Bis Ende 2023 können unsere Fahrgäste auf dem BLS-Streckennetz und in unseren Zügen fast ausnahmslos hindernisfrei reisen. Die BLS erfüllt damit die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Bis Ende 2023 muss die BLS bei ihren 115 Bahnhöfen und Haltestellen sowie in ihren Zügen die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) erfüllen. Vom Rollstuhl aus bedienbare Billettautomaten und Notrufsäulen gehören ebenso dazu wie abgekröpfte Handläufe an den Rampen oder die Verbesserung der Beleuchtung und Lautsprecheranlagen. Für einen niveaugleichen Einstieg und die Anpassung an die neuen Züge verlängert und erhöht die BLS die Perrons. Von diesen Massnahmen profitieren nicht nur geh-, hör- und sehbehinderte Menschen, sondern auch ältere Personen oder Reisende mit Kinderwagen und viel Gepäck.
Die Mehrheit der BLS-Passagiere steigt schon heute hindernisfrei ein
Meist kann die BLS die BehiG-Vorgaben im Rahmen der ohnehin geplanten Bahnhoferneuerungen realisieren. In Bezug auf die für Ende 2023 vorgesehene BehiG-Umsetzung ist die BLS grundsätzlich auf Kurs: Praktisch alle BLS-Züge entsprechen den Anforderungen mit Niederflureinstieg, rollstuhlgängigen Toiletten, optischen und akustischen Informationssystemen. Und was die Infrastruktur angeht: Ende 2022 sind über zwei Drittel der 115 BLS-Bahnhöfe barrierefrei; 84 Prozent der Passagiere steigen heute ohne Hindernisse ein und aus.
Nicht bei allen Bahnhöfen können die Bahnen die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetz baulich umsetzen – sei es, weil der Bahnhof in einer Kurve liegt und die Züge in Schräglage halten, oder weil sich der Bahnhof an einer Hanglage befindet und die bauliche Umsetzung darum erschwert ist. In solchen Ausnahmefällen beauftragt der Gesetzgeber die Bahnen, Kosten-Nutzen-Analysen durchzuführen, damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Die BLS prüft bei einigen wenigen Bahnhöfen, ob die bauliche Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes verhältnismässig ist oder nicht. Klar ist aber: Im Zusammenhang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wird keiner der 115 BLS-Bahnhöfe aufgehoben.