Medienmitteilung 21.06.2018

Die BLS bedient ab Dezember 2019 zwei Fernverkehrslinien

Die BLS akzeptiert die Konzessionsverfügung des Bundesamts für Verkehr. Sie bedient ab Dezember 2019 die Fernverkehrslinien Bern–Biel und Bern–Burgdorf–Olten. Auf eine Beschwerde im laufenden Verfahren verzichtet die BLS, fordert jedoch für die nächste Konzessionsvergabe Verfahrensänderungen, um für alle Gesuchsteller vergleichbare Rahmenbedingungen zu erreichen.

Die BLS wird den Entscheid des Bundesamts für Verkehr (BAV) umsetzen: Sie bedient ab Dezember 2019 die beiden Fernverkehrslinien Bern–Biel und Bern–Burgdorf–Olten. Am vergangenen Dienstag hatte das BAV verfügt, der BLS diese beiden Linien zu übertragen. Um die fristgerechte Übernahme der Linien nicht durch eine unsichere Rechtssituation zu gefährden, sieht die BLS von einer Beschwerde gegen die Konzessionsverfügung ab. Sie appelliert an alle Beteiligten, die Umsetzung der verfügten Fernverkehrskonzessionen nun voranzutreiben.

In den kommenden Wochen bestellt die BLS acht MUTZ-Züge, in denen die Fahrgäste zwischen Bern und Biel sowie zwischen Bern und Olten komfortabel reisen werden. Die kurzfristige Bestellung ist möglich, weil die BLS Optionszüge aus der ursprünglichen MUTZ-Beschaffung bei Stadler aus dem Jahr 2012 kaufen kann.

Erst zukünftig besserer Service für die Fahrgäste

Der Entscheid des BAV ermöglicht der BLS, wieder in den Fernverkehr einzusteigen. Allerdings kann die BLS ihre Ideen eines verbesserten Service für die Fahrgäste nicht wie geplant umsetzen. Das Fernverkehrsgesuch um fünf Linien war so kalkuliert, dass die BLS eine Reisebegleitung und den Billettverkauf im Zug hätte anbieten können. Durch die Reduktion auf zwei Linien ist dies nicht möglich, weil die beiden verfügten Linien dazu zu wenig ertragsstark sind. Die BLS beabsichtigt, bei der nächsten Konzessionsvergabe erneut ein Gesuch einzureichen, um dann mehr Linien zugesprochen zu bekommen. Damit könnte sie im Fernverkehr mehr Ertrag erwirtschaften, der in Form eines verbesserten Service an die Fahrgäste zurückgegeben werden könnte.

Gleichbehandlung aller Gesuchsteller

Die BLS begrüsst, dass die vom Bund durch das Modell «SBB plus X» initiierte Marktöffnung des Fernverkehrs in der aktuellen Verfügung im Ansatz erkennbar ist und nun weiterentwickelt werden kann. In diesem Sinne unterstützt sie die Absicht des BAV, das Vergabeverfahren zu überprüfen. Sie fordert insbesondere einen Vorlauf von mindestens fünf Jahren für Gesuchsteller, um Rollmaterial zu beschaffen. Ausserdem müssen alle Gesuchsteller bei der Finanzierung von Rollmaterial gleichbehandelt werden – nicht bundeseigene Bahnen tragen heute deutlich höhere Finanzierungskosten als die SBB, die von günstigen Bundesdarlehen profitiert. Auch die Verfahrensgrundlagen müssen präzisiert werden, indem das BAV beispielsweise klare Qualitätsanforderungen an einzelne Linien formuliert und die Kriterien für die Bewertung von Gesuchen frühzeitig bekannt gibt. Das Ziel des Vergabeverfahrens muss aus Sicht der BLS sein, dass alle Gesuchsteller gleichbehandelt werden. Nur so profitieren die Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs von den Vorzügen eines echten Mehrbahnenmodells.

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Im August 2019 haben die BLS und die SBB einen Betriebsvertrag über die Aufteilung des Fernverkehrs unterschrieben. Gemäss diesem Vertrag behält die SBB wie bisher die integrale Konzession für den Fernverkehr, tritt der BLS aber einzelne Linien im eigenwirtschaftlichen Betrieb ab. Die BLS trägt für ihre Fernverkehrslinien die volle Verantwortung bezüglich Ertrag, Qualität und Kosten und fährt mit eigenen Zügen und Lokführern.

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