Bundesamt für Verkehr eröffnet das Sachplanverfahren für neue Werkstätte
Das Neubauvorhaben einer BLS-Werkstätte wird vom Bund als sachplanrelevant eingestuft. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Verkehr (BAV) nach Prüfung des BLS-Dossiers und startet nun das Verfahren. Die Anpassung des Sachplans Verkehr durch den Bundesrat wird Ende 2018 erwartet. Die BLS führt inzwischen die Studien- und Vorprojektphasen unter Einbezug der Dialoggruppe Chliforst Nord weiter.
Das BAV hat sich in seinem Schreiben an die BLS vom 24. April 2017 über die Prüfung der Sachplanpflicht (Planungsverfahren des Bundes) nun definitiv geäussert. Nach den geltenden Kriterien wirke sich das Neubauvorhaben für eine neue Werkstätte der BLS erheblich auf den Raum und die Umwelt aus. Das BAV kommt zum Schluss: «Es muss deshalb in einem Sachplan koordiniert werden.» Damit die BLS ihre Leistungen im regionalen Personenverkehr auch in Zukunft verlässlich erbringen könne, sei eine Werkstätte unabdingbar. Das BAV wird nun das Sachplanverfahren starten. Die Anpassungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene (SIS), sollen gemäss BAV durch den Bundesrat Ende 2018 verabschiedet werden.
Sachplanverfahren aus Sicht BLS verhältnismässig
Die BLS begrüsst den Entscheid des BAV, den Werkstattneubau Chliforst Nord in das Verfahren zur Anpassung des SIS aufzunehmen. «Dieser Weg ist angesichts der Dimension des Projekts und der Bedeutung für den Bahnverkehr in der gesamten Hauptstadtregion angebracht», hält Bernard Guillelmon, CEO der BLS, fest. Mit dem Entscheid wird das BAV nun die Bundesstellen konsultieren sowie Kantone und Gemeinden anhören und unter anderem die Schlüssigkeit der Standortgebundenheit der neuen S-Bahn-Werkstätte prüfen. Der Kanton Bern wird im Rahmen dieses Verfahrens für eine angemessene Mitwirkungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit besorgt sein. Einsprachen von Direktbetroffenen sind anschliessend im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens und damit nach einer definitiven Festsetzung im Sachplan Infrastruktur Schiene möglich. Für die entsprechende Anpassung des kantonalen Richtplans koordinieren der Kanton Bern und das zuständige BAV die beiden Verfahren. Voraussetzung für die Erteilung der Plangenehmigung bzw. Baubewilligung durch das BAV ist ein Eintrag im SIS.
Weitere Planungsschritte der BLS
Die BLS wird parallel zum Sachplanverfahren die Vorstudie zum Standort Chliforst Nord weiterführen, um die planerische Genauigkeit im Rahmen des Sachplanverfahrens zu erhöhen – zum Beispiel in Bezug auf Varianten oder den Flächenbedarf. Das Dossier für das Plangenehmigungsgesuch würde aus heutiger Sicht im Laufe des Jahres 2019 beim BAV eingereicht.
Vorschläge der Dialoggruppe Chliforst Nord
Die BLS ist sich bewusst, dass das Werkstätten-Projekt erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner im Chliforst Nord und die Landschaft haben wird. Für die weitere Begleitung und zur Sicherstellung des offenen und konstruktiven Dialogs der verschiedenen Projektphasen am Neubaustandort, trifft sich die Dialoggruppe Chliforst Nord seit Ende 2016 in regelmässigen Abständen. Sie lässt die betroffenen Anwohner, Gemeinden und Interessenverbände aktiv am Prozess teilhaben, damit gemeinsam eine möglichst verträgliche Lösung für Mensch und Natur gefunden wird. In den verschiedenen Projektphasen nimmt die Dialoggruppe Chliforst Nord eine planungsbegleitende Rolle ein, um die gestalterischen und raumplanerischen Bedürfnisse am Standort Chliforst Nord zu erfassen und im partizipativen Prozess einfliessen zu lassen.
Am 2. Mai 2017 hat die Dialoggruppe anhand einer Planvariante für die Vorstudie des Neubaus erstmals die möglichen variablen Elemente der Anlage diskutiert und konkrete Vorschläge zu Gestaltung von Raum und Umwelt gemacht. Die BLS prüft nun, was daraus in der weiteren Planung verwendet werden kann.
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