Zollinformationen
Waren Sie in Italien auf Einkaufstour und reisen nun in die Schweiz zurück?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Einfuhrvorschriften bei der Rückkehr aus dem Urlaub oder nach einem Einkaufsbummel in Italien.
Übersteigt der Gesamtwert Ihres Einkaufs 300 Franken pro Person und Tag, müssen Sie Mehrwertsteuern bezahlen. Auf bestimmten Waren wie z. B. Lebensmittel, Alkohol und Tabak werden ab einer bestimmten Menge ausserdem Zollgebühren erhoben.
Rasch durch den Schweizer Zoll
Laden Sie die offizielle App des BAZG herunter und verzollen Sie Ihre Waren ganz bequem vor dem Grenzübertritt.
Mit QuickZoll können Sie als Privatperson Waren für den Eigengebrauch oder zum Verschenken selbstständig zur Einfuhr anmelden und anfallende Abgaben direkt bezahlen. Ausserdem fasst QuickZoll alles Wissenswerte über die Einreise in die Schweiz kurz und bündig zusammen.