Fahrgastinformation

Barrierefrei reisen

Der BLS ist wichtig, dass alle Menschen den ÖV selbstständig und spontan nutzen können. Dazu gehört insbesondere, dass auch Menschen mit Behinderungen selbstständig ein- und aussteigen und alle Informationen am Bahnhof und in den Zügen abrufen können.

Um dies zu ermöglichen, passt die BLS ihre Bahnhöfe sowie alle Züge und Busse den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an. Das BehiG bringt Verbesserungen, die allen Fahrgästen nützen. So kommen zum Beispiel auch ältere Menschen oder Reisende mit viel Gepäck besser im ÖV zurecht.

Ersatzlösungen

Die BLS bietet an allen Bahnhöfen, die nicht barrierefrei sind, eine Ersatzlösung an. Die BLS organisiert Hilfe durch Personal vor Ort oder einen Shuttledienst, der Fahrgäste an den nächsten barrierefreien Bahnhof fährt. Hilfe durch Personal vor Ort (1 Stunde im Voraus) und der Shuttledienst (2 Stunden im Voraus) können beim Contact Center Handicap der SBB bestellt werden:

Online-Fahrplan

Im Online-Fahrplan finden Fahrgäste Informationen darüber, ob sie für eine bestimmte Fahrt selbstständig reisen können oder ob sie mit dem Contact Center Handicap der SBB Kontakt aufnehmen müssen.

Barrierefreie Bahnhöfe

Die BLS hat 85 ihrer 115 Bahnhöfe nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes umgebaut (Stand Ende 2023). Dazu gehört zum Beispiel, dass Perrons stufenfreies Einsteigen in die Züge ermöglichen, dass Billettautomaten und Notrufsäulen vom Rollstuhl aus bedienbar sind oder dass alle Informationen für Reisende sowohl optisch und akustisch ausgegeben werden.

Einige Bahnhöfe sind trotz der baulichen Massnahmen nicht vollständig barrierefrei, zum Beispiel weil sie in einer Kurve liegen und so der Abstand zwischen Zug und Perron an gewissen Stellen zu gross ist. An den betroffenen Bahnhöfen organisiert die BLS Hilfe durch Personal.

Die BLS treibt die Umsetzung eines barrierefreien ÖV weiter entschlossen voran. Von den 30 fehlenden Bahnhöfen werden 23 in den nächsten rund zehn Jahren barrierefrei umgebaut. Sieben Bahnhöfe baut die BLS nicht um, weil die Kosten unverhältnismässig hoch wären.
 

Barrierefreie Züge, Busse und Schiffe

Züge

Alle Züge der BLS erfüllen die Vorgaben des BehiG:

  • stufenfreies Ein- und Aussteigen
  • Türdrücker mit taktiler Erkennung
  • alle reiserelevanten Informationen sowohl optisch wie akustisch vorhanden
  • rollstuhlgängige Toiletten

Busse

Die gesamte Busflotte der BLS erfüllt die Vorgaben des BehiG:

  • Niederflureinstiege mit Absenkmechanismus
  • ausklappbare Rampe zum Ein- und Aussteigen mit Rollstuhl

Schiffe

Mit Ausnahme des kleinsten Schiffs, des MS Interlaken, sind alle BLS-Schiffe auf dem Thuner- und auf dem Brienzersee auf dem Hauptdeck rollstuhlgängig und verfügen über eine behindertengerechte Toilette. Auf dem MS Berner Oberland und dem MS Thun (beide Thunersee) ist zudem die 1. Klasse über einen Lift erreichbar. Wo die Barrierefreiheit nicht erfüllt ist, hilft das Schiffspersonal den Passagieren.

Barrierefreie Billettautomaten

Der Bildschirm und die Bedienelemente der BLS-Billettautomaten sind so platziert, dass sie auch von Fahrgästen im Rollstuhl bedient werden können. Für Fahrgäste mit einer Sehbehinderung verfügen die Bildschirme über den 4-Quadranten-Modus, der eine Benutzerführung mit vergrösserten Buttons ermöglicht.

Fahrvergünstigungen

Begleiterkarte

Wer für Reisen mit dem ÖV auf eine Begleitperson angewiesen ist, kann kostenlos eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleitabo) beziehen. Mit dem Begleitabo reisen eine Begleitperson und/oder ein Assistenz- oder Blindenführhund gratis mit.

Ermässigtes Generalabonnement

Reisende mit einer Behinderung sowie IV-Rentnerinnen und IV-Rentner können das Generalabonnement für die 1. und 2. Klasse zu einem ermässigten Preis kaufen. Anspruchsberechtigt sind Personen:

  • die eine Rente der Invalidenversicherung beziehen
  • die Hilflosenentschädigung erhalten
  • die Leistungen für einen Blindenführhund oder einen Assistenzhund beziehen
  • die ständig auf den Rollstuhl angewiesen sind (mit Arztzeugnis)

Tarifvergünstigungen für Blindenführhunde und Assistenzhunde

Blindenführhunde oder Assistenzhunde im Einsatz fahren in der 1. und 2. Klasse gratis mit. Anspruchsberechtigt sind Personen:

  • die einen gültigen Fahrausweises besitzen
  • die eine Ausweiskarte für einen Blindenführhund oder Assistenzhund besitzen
  • deren Blindenführ- oder Assistenzhund eine Schabracke (Gstältli) trägt und mit einer Marke am Halsband gekennzeichnet ist
Call Center
Hilfe beim Ein- und Aussteigen

Gratis-Kunden-Hotline: 0800 007 102
von 5.00 bis 24.00 Uhr

Bestellformular für Hilfeleistungen    
sbb.ch/bahnhof-services

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